LKW und Bus
Berufskraftfahrer werden
Der Führerschein
Der Einstieg als Berufskraftfahrer
LKW Führerschein:
Egal ob beruflich, privat oder gefördert – der LKW Führerschein wird oftmals für viele verschieden Zwecke gebraucht.
Vor allem im beruflichen Bereich stehen die Chancen und Möglichkeiten gut neue Wege einzuschlagen.
C1 Führerschein
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM
Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse C1 Anhänger mitführen, wenn:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt
C1E Führerschein
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM
Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse C1E Anhänger mitführen, wenn:
a) Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM,
b) Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.
Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.
C Führerschein
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
CE
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger über 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
Bus Führerschein:
Auch hier gibt es gewisse geförderte Maßnahmen, dazu beraten wir Dich gerne in einem unverbindlich Beratungsgespräch.
D1 Führerschein
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt
Sie dürfen mit diesem Führerschein Klasse D1 Anhänger mitführen, wenn:
a) die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt
D1E Führerschein
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger über 750 kg zGM
D Führerschein
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
DE Führerschein
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger über 750 kg zGM.
BKF Weiterbildungen
Ganz einfach
Eco Training
Zeigt eine Anpassung der Fahrweise auf. Sowohl aus wirtschaftlichen Gründen als auch mit Sicht auf Kraftstoffverbrauch, Verschleiß und Umweltbelastung.
Sozial Vorschriften
Es geht u.a. um Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeitregelungen, als auch um individuelle Fragen und Problemstellungen der Teilnehmer.
Fahrsicherheit
Sicherheit steht an erster Stelle und Gefahren sollen vermieden werden mit diesem Modul.
Ladungssicherung
Die Sicherung der Ladung soll optimiert werden, dazu werden alle nötigen Sicherungspunkte vermittelt.
Schnittstelle Fahrer
In diesem Modul wird sich mit dem Zusammenhang des Fahrers und der Kunden auseinandergesetzt.
Beschleunigte Grundqualifikation
Beschleunigte Grundqualifikation gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG)
Die beschleunigte Grundqualifikation ist eine zusätzliche Ausbildung die jeder Kraftfahrer, der im gewerblichen
Güter- oder Personenverkehr tätig sein möchte, erwerben muss. Diese Neuregelung gilt seit dem 10. September 2008 für Busfahrer bzw. seit dem 10. September 2009 für alle LKW Fahrer.
Wer ab diesem Stichtag einen Lkw- bzw. Bus-Führerschein erwerben möchte (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C /CE oder D/DE), muss zusätzlich den Erwerb der „beschleunigten Grundqualifikation“ durch die sogenannte Schlüsselnummer 95 in seinem Führerschein nachweisen.
Die “Schlüsselnummer 95”, und somit die Berechtigung zum gewerblichen Fahren im Güter- oder Personenverkehr, erhalten Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation. Diese Schulung umfasst insgesamt 140 Unterrichtseinheiten der theoretischen und praktischen Ausbildung. Die Teilnahme wird durch eine schriftliche Prüfung vor der Industrie und Handelskammer abgeschlossen. Bei dieser Schulung gibt es keine Möglichkeit die Prüfung in einer Fremdsprache abzulegen.
Nach Erhalt der Bescheinigung (IHK) reichen Sie diese bei der Führerscheinstelle ein. Dort wird Ihnen anschließend die “Kennziffer 95” in Ihren Führerschein eingetragen.
Lehrgangsdauer
- 140-Stunden zu je 60 Minuten (theoretischer und praktischer Ausbildung)
- schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer
Dein Kontakt zum
VerkehrsKolleg Saarbrücken:
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Über uns
Schon seit vielen Jahren sind wir Ausbilder aus Überzeugung. Wir leben und lieben unseren Beruf und diese Begeisterung geben wir weiter. Erfahren Sie alles über uns und das VKS.