Bei uns sind Sie richtig, wenn Sie die Fahrlehrerlaubnis Klasse B, BE und L besitzen möchten. Diese nennt man auch Grundfahrlehrerlaubnis. Um andere Klassen ausbilden zu dürfen, muss die Grundfahrlehrerlaubnis zuerst erworben werden. Unsere Erweiterungs-Angebote sind ein ebenso gefragter Bestandteil zum beruflichen Aufstieg. Ein ausführliches und kostenfreies Beratungsgespräch bei uns klärt alle Feinheiten und was genau im Vorfeld zu erledigen ist. Oder Sie besuchen uns ganz unkompliziert an unseren Informations-Abenden. Es gibt diverse Voraussetzungen zu erfüllen, sowohl zur Antragsstellung, vor den Prüfungsteilen und zur endgültigen Erteilung der Fahrlehrerlaubnis.
Lust auf eine spannende sowie erlebnisreiche Ausbildung beim VKS bekommen? Dann melden Sie sich bei uns, wir freuen uns auf Sie. Wir lösen Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit und der Jobcenter ein. Für mehr Details dazu informieren sich über mögliche Förderungen.
Zu unserer Ausbildung gehören natürlich auch die Vorbereitungen auf die Fahrpraktische Prüfung sowie die vorgeschriebenen Reflexionstage bei uns während des Ausbildungspraktikums! Kurz und knackig ...
Die Ausbildung kann auch beginnen, wenn noch nicht alle Voraussetzungen vorliegen. Bewerber die 50 Jahre oder älter sind, müssen ggf. weitere Voraussetzungen bei Antragstellung auf Ausbildung nachweisen.