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Kursart: Vollzeit
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Anzahl der Unterrichtseinheiten: mind. 140 (284 inkl. Professionswissen Schwerfahrzeuge)
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Kursdauer: 1 Monat (2 Monate inkl. Professionswissen Schwerfahrzeuge)
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Anzahl der Prüfungen: 3
Wenn Sie bereits Fahrlehrer CE sind, verkürzt sich die Ausbildung um einen Monat. Ansonsten ist der Kurs "Professionswissen Schwerfahrzeuge" auch zu absolvieren. Sprechen
Sie mit uns, wir finden eine Lösung.
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Deutschkenntnisse: Gut in Wort und Schrift (B2 bzw. C1 Level empfohlen)
- Charakterlich sowie geistig geeignet
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Gesundheitliche Voraussetzungen: gem. Fahrerlaubnisverordnung Anlage 5 und 6 (Kraftfahrer)
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Vorbesitz Fahrlehrerlaubnis: Grundfahrlehrerlaubnis Klasse BE
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Vorbesitz Fahrerlaubnis: Klasse D seit mindestens zwei Jahren
Auszug FahrlG § 2 Abs. 2: Des zweijährigen Besitzes einer Fahrerlaubnis der Klasse CE oder D bedarf es nicht, wenn der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis
der Klasse CE oder D sechs Monate lang hauptberuflich – als Angehöriger der Bundeswehr, der
Bundespolizei oder der Polizei überwiegend – Kraftfahrzeuge der beantragten Klasse geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer 60 Fahrstunden zu 45 Minuten umfassenden Zusatzausbildung in einer Fahrschule auf solchen
Kraftfahrzeugen unterzogen hat.
Die Ausbildung kann auch beginnen, wenn noch nicht alle Voraussetzungen vorliegen. Bewerber die 50 Jahre oder älter sind, müssen ggf. weitere Voraussetzungen bei Antragstellung auf
Ausbildung nachweisen.