Föderungen machen das Leben leichter - machen muss man selber


Aufstiegs-BAföG

Mit dem AFBG werden Sie gefördert, wenn Sie sich auf einen Fortbildungsabschluss  auf eine von mehr als 700 Qualifikationen vorbereiten. Eine Altersgrenze besteht für die Förderung mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz nicht. 

 

Die Förderung mit AFBG beinhaltet auch Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu tritt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen.

  • Übernahme bis zu 50 % der Ausbildungskosten
  • Zinsgünstiges Darlehen der restlichen 50 %
  • Bei bestehen aller Prüfungen können nochmals bis zu 25 % des Darlehens entfallen
  • Lange Laufzeiten des Darlehens, vorzeitige Ablösen ist aber ebenfalls möglich

Bildungsgutscheine

Kostenübernahme ist bis zu 100 % möglich. Wir lösen Bildungsgutscheine ein! Übernommen werden können zum Beispiel:

  • die Maßnahmekosten bis zu 100 %
  • Kostenübernahme für die Fahrausbildung BE möglich
  • Prüfungskostenübernahme
  • Bücher, Fahrt, Unterkunft und Verpflegung oder Kinderbetreuung

 


Kompetenz durch Weiterbildung

Das Programm bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte im Saarland die Möglichkeit, einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten ihrer Beschäftigten zu erhalten. Und das sind Ihre Vorteile:

  • 50 % Zuschuss zu den Weiterbildungskosten Ihrer Beschäftigten
  • Bis zu 2.000 € pro Beschäftigten und Maßnahme
  • Einfaches Verfahren, umfangreiche Hilfe bei der Antragstellung
  • Schon ab 200 € Seminargebühren (netto)

Qualifizierungschancengesetz (ehem. WeGebAU Förderung)  für Arbeitnehmer

Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Weiterbildung Ihrer Beschäftigten mit dem relativ neuem Qualifizierungschancengesetz Die aktuelle Förderung für Engpassberufe:

  • Qualifizierung von Beschäftigten in kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Arbeitnehmern
  • Abschlussbezogene Weiterbildung geringqualifizierter Beschäftigter
  • Abschlussorientierte berufsqualifizierende Ausbildung

Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) begleitet die Soldatinnen und Soldaten vom Beginn ihrer militärischen Dienstzeit bis zur Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt nach Dienstzeitende.  

Ob Computerkurs, Schul- und Berufsabschluss oder Studium, der BFD erkennt Ihr Potenzial, fördert Ihre Interessen und unterstützt Sie bei Ihrem Schritt in das zivile Berufsleben.


Bildungsprämien

Mit dem Prämiengutschein der Bildungsprämie übernimmt der Staat die Hälfte der Kosten für eine Weiterbildung, maximal 500 Euro. Einen Prämiengutschein können Sie erhalten, wenn:

  • Sie durchschnittlich mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig sind oder sich in Eltern- oder Pflegezeit befinden,
  • Sie über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal  20.000 Euro (als gemeinsam Veranlagte 40.000 Euro) verfügen,
  • Sie im laufenden Kalenderjahr noch keinen Prämiengutschein erhalten haben
  • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder in Deutschland arbeiten dürfen.

Fahrlehrerberuf

Von einer intensiven Ausbildung bis hin zu abwechslungsreichen Fortbildungen. Wir liefern alles was benötigt wird - versprochen.


BKF und Fahrpersonal

Unsere Dienstleistungen reichen von der Fahrausbildung über den Gefahrgutschein bis hin zur beschleunigten Grundqualifikation.